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Satzung

 

 

§1. Name und Sitz

 

Der Verein "Die goldene Mitte e.V.“ mit Sitz in Köln verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstige Zwecke" der Abgabenordnung. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach Eintragung lautet der Name des Vereins "Die goldene Mitte" e.V.

 

§2. Zweck

 

Zwecke des Vereins sind:

die Förderung des Schutzes von Ehe und Familie.

Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Unterhaltung einer Familien-, und Lebensberatungsstelle, die auch dazu dient: Konflikte im Lebensbereich, zwischen Geschlechtern, sozialen Schichten, Nationalitäten und Generationen überwinden zu helfen, Durchführung von Seminaren,  Kursen, interkulturellen Treffen, die Integrationsmaßnahmen für Migranten, Kursen zum kreativen Gestalten.

 

 

§3. Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr des Vereins ist ein Kalenderjahr.

 

§4. Mittelverwendung

Der Verein ist parteipolitisch und kirchlich unabhängig und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke".

 

Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.

 

Der Verein wird aus Mitgliedsbeiträgen, Kursgebühren, Einnahmen durch öffentliche Veranstaltungen und Spenden, ggf. durch öffentliche oder sonstige Fördermittel finanziert.

 

Es darf  keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

§5. Vereinsvermögen

 

Die Mitglieder haben keinen Anteil am Vereinsvermögen. Mitgliedsbeiträge oder Spenden werden in keinem Fall zurück erstattet.

Eine Haftung der Mitglieder für Verbindlichkeiten des Vereins ist ausgeschlossen.

 

§6. Mitgliedschaft

 

Vereinsmitglieder können jede natürliche und auch juristische Personen werden.

 

Die Mitgliedschaft wird auf schriftlichen Antrag und nach Beschluss des

 

Vorstandes erworben. Der Vorstand hat das Recht, Anträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Bei Ablehnung des Aufnahmeantrags ist der Vorstand nicht verpflichtet, dem Antragsteller die Gründe mitzuteilen.

 

§ 6.1 Mitgliedsbeiträge 

 

Höhe, Fälligkeit und Form der Zahlung von Aufnahmegebühren und Jahresbeiträgen werden vom Vorstand festgesetzt. Der Vorstand kann hierzu eine Beitragsordnung erlassen.

 

 

§7. Beendigung der Mitgliedschaft

 

7.1. Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Tod oder Ausschluss.

7.2 Der Austritt eines Mitglieds ist nur zum 31.12. jedes Kalenderjahres möglich. Er erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand unter Einhaltung einer Frist von 1 Monat.

7.3 Ein Mitglied kann vom Vorstand mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden, wenn es durch sein Verhalten dem Verein Schaden zufügt, oder mit seinem Mitgliedsbeitrag 6 Monate im Rückstand ist. Dem Mitglied muss vor der Beschlussfassung Gelegenheit zur Rechtfertigung bzw. Stellungnahme gegeben werden. Innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Mitteilung des Ausschlusses kann Berufung eingelegt werden, über den die nächste Mitgliederversammlung entscheidet. Sie entscheidet endgültig.

 

 

§8. Mietgliederversammlungen

8.1 Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich, möglichst im

1. Quartal des Jahres statt.

8.2 Außerordentliche Mitgliederversammlungen finden statt, wenn dies im Interesse

des Vereins erforderlich ist oder wenn die Einberufung einer derartigen

Versammlung von mindestens einem Viertel der Mitglieder schriftlich vom Vorstand verlangt wird; dabei sollen die Gründe angegeben werden.

 

§9. Einberufung von Mitgliederversammlungen

Mitgliederversammlungen werden vom Vorsitzenden durch einfache schriftliche Nachricht per Brief oder (mit Einverständnis  des jeweiligen Mitglieds) alternativ per E-Mail, jeweils unter Beifügung der Tagesordnung einberufen.

 

 

§10. Organe des Vereins

Vereinsorgane sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.

 

§11.Vorstand

Der Vorstand besteht aus einem Vorsitzenden,  dessen Stellvertreter und Kassenwart.

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch Vorsitzenden vertreten.

Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 3 Jahren gewählt,  er bleibt solange im Amt, bis eine Neuwahl erfolgt.

 

§12. Beschlüsse

Beschlüsse werden mit der einfachen Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder gefasst.

Von den Vereinsorganen gefasste Beschlüsse sind schriftlich niederzulegen

und von dem jeweiligen Versammlungsleiter und Protokollführer zu unterschreiben.

 

§13. Satzungsänderungen

13.1 Satzungsänderungen sind vom Vorstand der Mitgliederversammlung vorzuschlagen.

Sie sind zuvor im Wortlaut mit der Tagesordnung bekannt zu geben. Sie bedürfen der Zustimmung von drei Viertel der anwesenden Vereinsmitglieder; dies gilt auch für Änderungen oder Erweiterungen des Vereinszwecks.

13.2 Der Vorsitzende ist ermächtigt, Satzungsänderungen, die vom Registergericht

oder einer Finanz- oder Verwaltungsbehörde verlangt werden, selbstständig vorzunehmen.

 

 

§ 14. Auflösung des Vereins

 

14.1 Über die Auflösung des Vereins beschließt auf Vorschlag des Vorstandes

die Mitgliederversammlung mit Dreiviertelmehrheit der anwesenden Mitglieder.

 

14.2 Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall  steuerbegünstigter Zwecke, fällt das Vermögen des Vereins an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder eine andere Körperschaft zwecks Verwendung für Bildung und Erziehung.

 

                                                                                                                                           

                       

Köln, den  10.2023

Vorsitzende des Vereins "Die goldene Mitte" e.V.

Oksana Partina

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